Durch die finanzielle Unterstützung bei Handwerksleistungen wird die Nachfrage nach lokalen Dienstleistungen erhöht, was zu einer positiven Entwicklung der heimischen Arbeitsplätze führt.
"Der Handwerkerbonus ist daher ein Gewinn für alle Beteiligten. Er stärkt nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den regionalen Betrieben, sondern entlastet auch die Konsumentinnen und Konsumenten", so ÖAAB-Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben im eigenen Zuhause, einschließlich Tätigkeiten wie zum Beispiel Ausmalen, Kücheneinbau und Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Schaffung von Wohnraum stehen, sind im Rahmen des Handwerkerbonus förderfähig. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Es gibt zwei Förderperioden: Das Kalenderjahr 2024 und das Kalenderjahr 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Für das Jahr 2025 wurde eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit festgelegt. "Mit diesem Programm investieren wir in die Zukunft unserer Region und fördern nachhaltige Entwicklung", so ÖAAB-Bezirksobmannstellvertreter Franz Lumetsberger aus Königswiesen.
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem einzigen Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung erheblich erleichtert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechnungen die Arbeitsleistungen gesondert ausweisen und unbedingt aufzubewahren sind. Zu beachten ist auch, dass eine Kombination des Handwerkerbonus mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene nicht möglich ist. Der Antrag kann ausschließlich von volljährigen Privatpersonen online ab 15. Juli 2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Falls kein Online-Zugang vorhanden ist, können auch andere Personen (z.B. Verwandte oder Gemeinden) oder auch die Handwerksbetriebe selbst die Anträge stellen. Er kann pro Person einmalig im Jahr beantragt werden.